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Vorsicht, Falle!
Fallen lauern überall: Kostenfallen ebenso wie Sprachfallen, manchmal auch beide zusammen. Wie man Kosten für einen nicht bestellten SMS-Dienst vermeidet, lässt sich unter Auch ungewollte Dienste kosten Geld nachlesen. Vor Sprachfallen im verlinkten Artikel warnt ganz kostenlos das Sprachblog. Eine Falle lauert in diesem Satz:
“‘Es handelt sich um die Ausführung eines nicht bestellten Dienstes, über dessen Kostenpflichtigkeit sie weder informiert wurden, noch eine Möglichkeit hatten, seine Ausführung zu verhindern’, hieß es bei der Verbraucherzentrale.”
Der Anfang des Satzes ist grammatisch nicht falsch, klingt aber nach typischem Amtsdeutsch. Nach dem zweiten Komma stimmt der grammatische Bezug nicht mehr.
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