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Ines Balcik, Sprachblog

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Mahnen und Namen

Otto darf nicht mehr suchen, diese Meldung landete gestern in meiner Mailbox. Das finde ich schade, denn mir gefiel der unaufgeregt schlichte Name ottosuch.de für eine Suchmaschine gut.  Ich habe keine Ahnung, weshalb eine eher kleine Suchmaschine Markenrechte eines Konzerns verletzt und eine Abmahnung fällig wird. Der neue Name klingt global, beliebig und längst nicht so nett, wie ich finde: bigfinder.de.


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stimmt, habe auch gehört, dass ottosuch vom OTTO Konzern aus Hamburg abgemahnt wurde, eine unglaublich Frechheit und großspurige Auslegung vom OTTO Verand. Also ich kauf bei denen schon lange nichts mehr. aber dafür ist ottosuch jetzt unter [url=http://www.bigfinder.de]http://www.bigfinder.de[/url] zu finden und klingt auch irgendwie besser finde ich…



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Autorin: Ines Balcik, Redaktion: Lamma Altakleh