Start | Sprachblog | Anfrage

Ines Balcik, Sprachblog

IB-Klartext: Werbe- und Wirtschaftslektorat ° Korrektorat ° Redaktion

« « Der schönste erste Satz         Gebräuchlich » »

Mahnen und Namen

Otto darf nicht mehr suchen, diese Meldung landete gestern in meiner Mailbox. Das finde ich schade, denn mir gefiel der unaufgeregt schlichte Name ottosuch.de für eine Suchmaschine gut.  Ich habe keine Ahnung, weshalb eine eher kleine Suchmaschine Markenrechte eines Konzerns verletzt und eine Abmahnung fällig wird. Der neue Name klingt global, beliebig und längst nicht so nett, wie ich finde: bigfinder.de.


Kommentare: (per RSS abonnieren)

stimmt, habe auch gehört, dass ottosuch vom OTTO Konzern aus Hamburg abgemahnt wurde, eine unglaublich Frechheit und großspurige Auslegung vom OTTO Verand. Also ich kauf bei denen schon lange nichts mehr. aber dafür ist ottosuch jetzt unter [url=http://www.bigfinder.de]http://www.bigfinder.de[/url] zu finden und klingt auch irgendwie besser finde ich…



Name:

Email:

URL:

Persönliche Angaben speichern

Benachrichtigung bei Folgekommentaren

Bitte gib das untenstehende Wort ein:


Ein aktueller Ratgeber für private und geschäftliche Korrespondenz mit Erläuterungen zu DIN 5008 und DIN 676: Das Nachschlagewerk PONS Briefe schreiben Deutsch: Sicher in Geschäfts- und Privatkorrespondenz enthält Musterbriefe, Textbausteine und nützliche Tipps zu vielen Anlässen und Themenbereichen, darunter auch Bewerbung, E-Mail und Internet, englische Briefe.

Autorin: Sigrid Pöschl; Redaktion: Ines Balcik